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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen



I. Geltung

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen der "Vetro Star GmbH". Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden über die von uns angebotenen Leistungen schließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.


II. Angebot und Vertragsabschluss

In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.
Der Kunde ist an eine von ihm unterzeichnete und von uns noch nicht angenommene Bestellung 10 Kalendertage nach Absendung gebunden. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Annahme dem Kunden zugeht. Als Annahme gilt auch die Zusendung der bestellten Ware.

III. Lieferung und Leistungszeit

Sofern dies vereinbart ist, erfolgt Lieferung frei Haus an die vereinbarte Stelle zum vereinbarten Termin.
Sofern Versendung vereinbart ist, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
Wir können - unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden - vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt.
Sofern diese Geschäftsbedingungen gegenüber einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichem Sondervermögen verwendet werden, haften wir nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, recht- mäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern uns solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.

IV. Preise, Zahlungsbedingungen

Den Verträgen liegen unsere am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Preise zugrunde, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Sofern diese Geschäftsbedingungen gegenüber einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen verwendet werden, so sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzupassen, wenn sich die bei Vertragsabschluss zugrunde liegenden Verhältnisse - in für uns nicht vorhersehbarer Weise - nachträglich ändern, insbesondere sich die Preise unserer Lieferanten - in für uns nicht vorhersehbarer Weise - wesentlich erhöhen.
Falls nichts anderes vereinbart wurde, haben sämtliche Zahlungen ohne Abzug innerhalb von 21 Tagen nach Lieferung zu erfolgen. Unsere Außendienstmitarbeiter sind ohne besondere Vollmacht nicht zum Inkasso berechtigt. Wechsel, die nur aufgrund besonderer Vereinbarungen angenommen werden, und Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung.
Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, dass es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Er kann mit Gegenansprüchen nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch die die Bezahlung der offenen Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (Einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die diese Geschäftsbedingungen gelten) gefährdet wird. Dies gilt insbesondere, wenn über das Vermögen des Kunden Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird oder der Kunde die eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgibt oder in bedeutende Zahlungsschwierigkeiten gerät.


V. Gefahrübergang, Gewährleistung, Haftung

Wird die Ware an den Kunden versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über.
Bei Mängeln der von uns erbrachten Lieferungen oder Leistungen stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu, soweit diese Geschäftsbedingungen keine Einschränkungen enthalten.
Sofern der Kunde Verbraucher ist, sind seine etwaigen Schadenersatzansprüche wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware ausgeschlossen, wenn er uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Ablieferung anzeigt.
Sofern diese Geschäftsbedingungen gegenüber einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen verwendet werden, sind die gelieferten Gegenstände unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn uns nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes, oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar, in schriftlicher Form zugegangen ist. Auf unser Verlangen ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an uns zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergüten wir die Kosten des günstigsten Versandwegs; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
Unsere Haftung auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

VI. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns gegenüber Kunden, die Verbraucher sind, das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Kunde die Ware (nachfolgend: Vorbehaltsware) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.
Sofern diese Geschäftsbedingungen gegenüber einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen verwendet werden, behalten wir uns das Eigentum bis zur Begleichung aller unserer jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen gegen den Kunden vor. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Sofern diese Geschäftsbedingungen gegenüber einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen verwendet werden, wird vereinbart, das - falls die Vorbehaltsware verarbeitet wird - die Verarbeitung im Namen und für Rechnung des Verkäufers als Hersteller erfolgt und wir unmittelbar das Eigentum oder - wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware - das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei uns eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder - im o.g. Verhältnis - Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an uns. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sache als Hauptsache anzusehen, so übertragen wir, soweit die Hauptsache ihm gehört, dem Kunden anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.
Sofern diese Geschäftsbedingungen gegenüber einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen verwendet werden und die Vorbehaltsware weiterveräußert wird, tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber - bei Miteigentum unsererseits an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil - an uns ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Wir dürfen diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt 20 %, geben wir auf Verlangen Sicherheiten in entsprechender Höhe nach unserer Wahl frei.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind (Verwertungsfall).
Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.

VII. Sonstiges

Soweit das Gesetz zwingend nichts anders vorsieht, ist für alle gegenseitigen Ansprüche Erfüllungsort der Sitz unserer Gesellschaft. Sofern diese Geschäftsbedingungen gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen verwendet werden, ist ebenfalls der Sitz unserer Gesellschaft als Gerichtsstand vereinbart. Für den Gerichtsstand gilt dies insbesondere auch dann, wenn der Kunde im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder der Kunde nach Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt und sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klage unbekannt ist.
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.


Biestmilch:

Biestmilch ist das kompletteste Nahrungsmittel für Säuger (Mensch + Tier)

Sie sollte pro Liter mindestens  120 000 Immunglobuline enthalten.
Als Kontrolle bedienen Sie sich eines Kolostrum – Spektrometers.

Folgende Kriterien haben Einfluss auf die Qualität der Biestmilch:

- Alter der Kuh:
  b
is 3. Kalbung: Menge und Inhalt der Biestmilch sind meist nicht ausreichend.

- Menge des ersten Gemelks:
 
Bei 4-5 Litern werden die Immunglobuline verdünnt. Das Kalb müsste die erste Mahlzeit 4-5l Milch saufen um ausreichend
  geschützt zu sein. Was nicht möglich ist, da der Darm des Kalbes die ersten Stunden nicht mehr als 1 Liter Milch verdauen kann.
  Größere Mengen bleiben im Labmagen, es kommt zu einer Labmagendehnung mit zum Teil Rissen in der Schleimhaut oder
  Überschwappen in den Pansen. Tiere, die in der Trockenstell Phase mit Antibiotika behandelt wurden oder an Stoffwechsel -
  störungen leiden haben in der Regel eine mindere Qualität der Biestmilch.

Sollte die erforderliche Menge der Immunglobuline laut Test nicht vorhanden sein, mischen Sie einen Beutel Calvicol der Biestmilch bei.
Am Wirkunksvollsten sind die ersten 6 Stunden nach der Geburt, da in dieser Zeitspanne der Darm für die Globuline durchlässig ist.
Danach sind die Immungobuline nur noch in geringen Mengen darmdurchlässig, im Darm aber lokal wirksam und schützend.

Biestmilch  von älteren Tieren mit ausreichend guter Qualität kann auch eingefroren werden.
Sie verliert jedoch bis zu 40% ,durch wiedererwärmen, ihrer Qualität.

 

Kolostrum – Spektrometer:

Kleines Gerät zum Feststellen der Inhaltstoffe in der Biestmilch. Die Menge der Imunglobuline wir gemessen.

Zeigt das Gerät zum Beispiel 120 000 / 1Ltr. an, so ist das Kolostrum bestens. Das heißt, mit 1 Liter Kolostrum ist das Kalb ausreichend geschützt .

Sollte das Gerät jedoch 120 000/ 5ltr. anzeigen heißt das, dass das Kalb die erste Mahlzeit 5 Liter Tränke saufen müsste um ausreichend geschützt zu sein. Das ist nicht möglich, weil der Darm diese Menge in den ersten Stunden  nicht verdauen kann.